Anna Maria Schwägelin wurde lt. Eintrag im Kirchenbuch der katholischen Gemeinde Lachen am 23. Januar 1729 geboren oder (wahrscheinlicher) getauft.Sie wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf und verdiente sich später ihren Lebensunterhalt als Magd. Ihre Dienststellen waren vor allem Bauernhöfe und Gasthäuser im Umland der Reichsstadt Memmingen. Etwa 1751 lernte die Katholikin bei einer Dienststelle auf dem Landsitz Künersberg einen evangelischen Kutscher aus Memmingerberg kennen. Dieser versprach ihr die Ehe, wenn sie die Konfession wechseln würde. Ihren Angaben zufolge, konvertierte sie dann zum lutherischen Glauben. Der Kutscher wandte sich allerdings später einer Rivalin zu und löste das Verlöbnis auf. Er verschaffte ihr aber noch eine Dienststelle auf einem Gutshof in Buxach. In dieser schwierigen Zeit begegnete ihr dann bei der Arbeit auf dem Feld ein hinkender Jäger. In ihrer geistig verwirrten Fantasie glaubte sie es sei der Teufel. Dieser sei ihr dann, so behauptete sie später, noch mehrere Male begegnet, bevor sie sich ihm unterwarf.Aufgrund einer Erkrankung an den Beinen arbeitsunfähig geworden, wurde 1769 ihre Bitte um Aufnahme ins Leprosenhaus Obergünzburg vom Hofrat des Fürststifts Kempten gewährt.Dort wurde die ehemalige Magd wegen einiger merkwürdiger Vorfälle auffällig. In Anspielungen und Andeutungen erweckte sie zudem den Eindruck, sie stehe mit dämonischen Mächten im Bunde.Im Februar 1775 wurde die örtliche Obrigkeit über die Vorkommnisse informiert. Die Untersuchungen wurden vor dem freien kaiserlichen Landgericht vom Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger geleitet. Ohne gefoltert zu werden, gestand die Schwägelin den Teufelspakt ein, bestritt allerdings, jemals Schadenzauber ausgeübt zu haben. Gestützt auf die damals erlassene Strafgesetzgebung plädierte der Landrichter in seinem Gutachten wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft auf Hinrichtung mit dem Schwert. Das Urteil wurde vom Landesherrn, Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein, unterzeichnet. Als Tag der Exekution war der 11. April 1775 vorgesehen. Anna Maria Schwägelin war die letzte Hexe, die in Deutschland zum Tode verurteilt wurde. Vermutlich auf den Einfluss seines Beichtvaters hin, befahl der Fürstabt jedoch noch vor dem Vollstreckungstermin den Aufschub des Vollzugs und die Wiederaufnahme der Nachforschungen. Nach dem Juli 1775 scheint der Fall nicht mehr weiter verfolgt worden zu sein. Anna Maria Schwägelin blieb im Gefängnis auf der Burg Langenegg bei Martinszell und starb dort 1781 eines natürlichen Todes. Zu Lebzeiten erzählte sie aber auf der Burg Langenegg noch einer Mitinsassin, wie ihr in ihrer Fantasie der Teufel e schien. Sie sagte, der Teufel erschien ihr als schwarze Gestalt, aus dem Mund züngelte eine Flamme. Er trug schwarze Stiefel, rote Hosen und einen grünen Rock